Der Weg zur erfolgreichen Niederlassung

IGEL-Abrechnungsziffern Optimierung der Praxiseinnahmen

⏰ Lesedauer: 10 Minuten

📆 Aktualisiert: April 2025

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
  2. Was sind IGeL-Leistungen?
  3. Bedeutung von IGeL-Leistungen für die Praxiseinnahmen
  4. IGeL-Leistungen in der Gynäkologie
  5. IGeL-Leistungen in der Urologie
  6. IGeL-Leistungen in der Kardiologie
  7. IGeL-Leistungen in der Orthopädie
  8. IGeL-Leistungen in der Allgemeinmedizin
  9. IGeL-Leistungen korrekt abrechnen
  10. Fazit
  11. Quellen


Einleitung

In einer Zeit, in der die Ökonomisierung des Gesundheitswesens zunehmend an Bedeutung gewinnt, stehen Arztpraxen vor der Herausforderung, wirtschaftlich erfolgreich zu arbeiten und gleichzeitig eine optimale Patientenversorgung zu gewährleisten. Eine wichtige Einnahmequelle stellen dabei die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) dar. Dieser Artikel beleuchtet die spezifischen IGeL-Abrechnungsziffern verschiedener Fachgebiete und gibt praktische Hinweise zur korrekten Abrechnung.



Was sind IGeL-Leistungen?

IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) sind medizinische Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören und daher nicht über diese abgerechnet werden können. Diese Leistungen werden von Ärzten als Selbstzahlerleistungen angeboten und direkt mit dem Patienten privat abgerechnet.

Die rechtliche Grundlage für IGeL-Leistungen bildet die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Im Gegensatz zu den Leistungen im GKV-Bereich, die nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergütet werden, ermöglicht die GOÄ eine flexiblere und oft höhere Vergütung.

Wichtige Charakteristika von IGeL-Leistungen:

  • Sie sind medizinisch sinnvoll, aber nicht Teil des GKV-Leistungskatalogs
  • Sie werden auf Wunsch des Patienten durchgeführt
  • Sie bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung vor der Durchführung
  • Sie werden nach der GOÄ abgerechnet

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    Bedeutung von IGeL-Leistungen für die Praxiseinnahmen

    In einem zunehmend regulierten Gesundheitsmarkt mit budgetierten Leistungen und Honorardeckelungen stellen IGeL-Leistungen einen wichtigen wirtschaftlichen Faktor für viele Arztpraxen dar. Laut Studien des IGeL-Monitors können diese Leistungen zwischen 5% und 30% des Praxisumsatzes ausmachen, abhängig vom Fachgebiet und der Praxisstruktur.

    Die Vorteile für die Praxis sind vielfältig:

    • Zusätzliche Einnahmequelle außerhalb des GKV-Budgets
    • Höhere Vergütung im Vergleich zu budgetierten Kassenleistungen
    • Möglichkeit zur Erweiterung des Leistungsspektrums
    • Stärkere Patientenbindung durch erweiterte Diagnostik- und Therapieangebote
    • Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb mit anderen Praxen

    Gleichzeitig bringen IGeL-Leistungen auch Herausforderungen mit sich, wie den erhöhten Beratungsaufwand, rechtliche Anforderungen und die Notwendigkeit einer transparenten Kommunikation mit den Patienten.



    IGeL-Leistungen in der Gynäkologie

    Die Gynäkologie gehört zu den Fachbereichen mit dem umfangreichsten IGeL-Angebot. Gynäkologen können ein breites Spektrum an Vorsorgeleistungen anbieten, die über den GKV-Standard hinausgehen.


    1. Erweiterte Krebsvorsorge (GOÄ-Ziffern 1770, 1772 und 4526)

    Leistungsbeschreibung: Die erweiterte gynäkologische Krebsvorsorge umfasst zusätzliche Untersuchungen zur Früherkennung, die über die Standardvorsorge hinausgehen. Hierzu zählen:

    • GOÄ 1770: Kolposkopie (Scheidenspiegelung)
    • GOÄ 1772: Erweiterte Kolposkopie mit Essigprobe
    • GOÄ 4526: Dünnschichtzytologie (Pap-Test in Flüssigkeit)

    Die Probenentnahme für die Dünnschichtzytologie muss vom Arzt durchgeführt werden, die Aufbereitung der Probe kann jedoch von einer geschulten MFA vorgenommen werden.

    Voraussetzungen:

    • Medizinische Indikation bzw. Patientenwunsch nach erweiterter Vorsorge
    • Ausführliche Aufklärung über Nutzen und Grenzen der Untersuchung
    • Schriftlicher IGeL-Vertrag vor Leistungserbringung

    Abrechnungsfrequenz:

    • In der Regel 1x jährlich
    • Bei Risikopatienten ggf. häufiger (bis zu 4x pro Jahr)
    • Abrechenbar mit dem 1,8- bis 2,3-fachen GOÄ-Satz

    Durchschnittlicher Erlös: 75-120 € je nach Umfang und angewandtem Steigerungsfaktor


    2. Vaginaler Ultraschall (GOÄ-Ziffer 418)

    Leistungsbeschreibung: Die transvaginale Sonografie ermöglicht eine differenzierte Darstellung der inneren Geschlechtsorgane und wird zur Früherkennung von Veränderungen an Gebärmutter und Eierstöcken eingesetzt.

    Voraussetzungen:

    • Patientenwunsch nach erweiterter Diagnostik
    • Aufklärung über den zusätzlichen diagnostischen Wert
    • Schriftliche Vereinbarung vor der Durchführung

    Abrechnungsfrequenz:

    • In der Regel 1-2x pro Jahr möglich
    • Abrechnung mit dem 1,8- bis 2,3-fachen GOÄ-Satz

    Durchschnittlicher Erlös: 40-60 €


    3. Legen einer Spirale (GOÄ-Ziffer 1105)

    Leistungsbeschreibung: Einlegen eines Intrauterinpessars (IUP) zur Verhütung oder bei bestimmten gynäkologischen Indikationen. Dies umfasst die Vorbereitung, das Einsetzen der Spirale und die Nachkontrolle.

    Voraussetzungen:

    • Ausführliche Beratung und Aufklärung über Wirkung, Risiken und Alternativen
    • Gynäkologische Untersuchung zum Ausschluss von Kontraindikationen
    • Schriftliche Einwilligung der Patientin
    • Diese Leistung muss zwingend vom Arzt selbst durchgeführt werden, da es sich um einen invasiven Eingriff handelt

    Abrechnungsfrequenz:

    • In der Regel alle 3-5 Jahre (abhängig vom Spiralentyp)
    • Abrechnung mit dem 2,3- bis 3,5-fachen GOÄ-Satz (aufgrund der besonderen Schwierigkeit)
    • Zusätzlich werden üblicherweise die GOÄ-Ziffern 1 (Beratung) und 7 (Untersuchung) berechnet

    Durchschnittlicher Erlös: 100-150 € für die ärztliche Leistung (zzgl. Materialkosten für die Spirale von ca. 120-350 € je nach Modell)



    IGeL-Leistungen in der Urologie

    Urologische Praxen können durch gezielte IGeL-Angebote sowohl ihre Diagnostikmöglichkeiten erweitern als auch zusätzliche Einnahmen generieren.


    1. PSA-Test (GOÄ-Ziffer 3908)

    Leistungsbeschreibung: Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA) im Blut zur Früherkennung von Prostataerkrankungen. Die Blutentnahme kann von einer qualifizierten MFA durchgeführt werden, die Bewertung der Ergebnisse erfolgt durch den Arzt.

    Voraussetzungen:

    • Männliche Patienten, in der Regel ab 45 Jahren
    • Ausführliche Aufklärung über die Aussagekraft und mögliche Konsequenzen
    • Schriftliche Vereinbarung

    Abrechnungsfrequenz:

    • 1-2x jährlich bei unauffälligen Werten
    • Bei Kontrolle nach auffälligen Werten häufiger möglich
    • Abrechnung mit dem 1,15-fachen GOÄ-Satz

    Durchschnittlicher Erlös: 25-35 €


    2. Erweiterte Sonografie der Prostata (GOÄ-Ziffern 423 und 2404)

    Leistungsbeschreibung:

    • GOÄ 423: Sonografie der Prostata einschließlich des umgebenden Gewebes
    • GOÄ 2404: Rektale Untersuchung

    Voraussetzungen:

    • Indikation bei Prostatabeschwerden oder zur erweiterten Vorsorge
    • Ausführliche Aufklärung über Nutzen und Ablauf
    • Schriftliche Vereinbarung

    Abrechnungsfrequenz:

    • 1x jährlich zur Vorsorge
    • Bei Behandlungsverläufen ggf. quartalsweise möglich
    • Abrechnung mit dem 1,8- bis 2,3-fachen GOÄ-Satz

    Durchschnittlicher Erlös: 60-90 €


    3. Uroflowmetrie (GOÄ-Ziffer 661)

    Leistungsbeschreibung: Messung des Harnstrahls zur Beurteilung der Blasenentleerungsfunktion.

    Voraussetzungen:

    • Indikation bei Miktionsbeschwerden oder zur erweiterten Vorsorge
    • Schriftliche Vereinbarung

    Abrechnungsfrequenz:

    • Bei Vorsorge 1x jährlich
    • Bei Therapiekontrolle bis zu 4x jährlich
    • Abrechnung mit dem 1,8- bis 2,3-fachen GOÄ-Satz

    Durchschnittlicher Erlös: 30-50 €

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      IGeL-Leistungen in der Kardiologie

      Kardiologen können durch präventive Zusatzuntersuchungen frühzeitig Risikofaktoren erkennen und gleichzeitig ihre Praxiseinnahmen steigern.


      1. Erweitertes Gefäßscreening (GOÄ-Ziffern 639, 640, 641)

      Leistungsbeschreibung: Ultraschalluntersuchung der Halsgefäße (Carotis-Doppler) und der Beingefäße zur Früherkennung von Gefäßverkalkungen.

      • GOÄ 639: Dopplersonografische Untersuchung extrakranieller hirnversorgender Arterien
      • GOÄ 640: Dopplersonografische Untersuchung peripherer Arterien
      • GOÄ 641: Farbduplexsonografische Untersuchung von Gefäßen

      Voraussetzungen:

      • Risikopatienten (Bluthochdruck, Diabetes, Raucher, familiäre Vorbelastung)
      • Ausführliche Aufklärung und Beratung
      • Schriftliche Vereinbarung

      Abrechnungsfrequenz:

      • Bei Gesunden 1x jährlich
      • Bei Risikopatienten bis zu 2x jährlich
      • Abrechnung mit dem 1,8- bis 2,3-fachen GOÄ-Satz

      Durchschnittlicher Erlös: 80-120 €


      2. Erweitertes Ruhe-EKG mit Analyse (GOÄ-Ziffern 651 und 652)

      Leistungsbeschreibung:

      • GOÄ 651: EKG mit mindestens 12 Ableitungen
      • GOÄ 652: Computergestützte Signalanalyse eines EKGs

      Die technische Durchführung des EKGs (Anlegen der Elektroden, Aufzeichnung) kann von einer entsprechend geschulten MFA vorgenommen werden, die Befundung und Analyse erfolgt jedoch durch den Arzt.

      Voraussetzungen:

      • Indikation bei Risikopatienten oder auf Wunsch
      • Schriftliche Vereinbarung

      Abrechnungsfrequenz:

      • Bei Gesunden 1x jährlich
      • Bei bestimmten Risikopatienten bis zu 4x jährlich
      • Abrechnung mit dem 1,8- bis 2,3-fachen GOÄ-Satz

      Durchschnittlicher Erlös: 40-60 €


      3. Stress-Echokardiografie (GOÄ-Ziffern 423, 404, 617)

      Leistungsbeschreibung: Kombination aus Belastungstest und Ultraschalluntersuchung des Herzens zur Beurteilung der Herzfunktion unter Belastung.

      Voraussetzungen:

      • Indikationsstellung durch den Kardiologen
      • Entsprechende apparative Ausstattung und Qualifikation
      • Ausführliche Aufklärung und schriftliche Vereinbarung

      Abrechnungsfrequenz:

      • In der Regel 1x jährlich
      • Bei bestimmten Indikationen häufiger möglich
      • Abrechnung mit dem 1,8- bis 2,3-fachen GOÄ-Satz

      Durchschnittlicher Erlös: 150-200 €



      IGeL-Leistungen in der Orthopädie

      Orthopädische Praxen können durch spezielle diagnostische und therapeutische Angebote ihr Leistungsspektrum erweitern.


      1. Stoßwellentherapie (GOÄ-Ziffer 302)

      Leistungsbeschreibung: Extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) bei chronischen Sehnenansatzentzündungen, Fersensporn und anderen muskuloskelettalen Erkrankungen.

      Voraussetzungen:

      • Chronische Beschwerden mit unzureichendem Ansprechen auf konventionelle Therapie
      • Entsprechende Qualifikation und Gerätschaft
      • Ausführliche Aufklärung und schriftliche Vereinbarung

      Abrechnungsfrequenz:

      • Behandlungsserie von 3-5 Sitzungen pro Quartal
      • Abrechnung mit dem 1,8- bis 2,3-fachen GOÄ-Satz pro Sitzung
      • Ggf. Analogziffer bei fehlender expliziter GOÄ-Position

      Durchschnittlicher Erlös: 80-150 € pro Sitzung


      2. Sonografie der Gelenke und Weichteile (GOÄ-Ziffern 410, 420, 421)

      Leistungsbeschreibung: Ultraschalluntersuchung von Gelenken und Weichteilen zur erweiterten Diagnostik bei Schmerzen und Funktionseinschränkungen.

      Voraussetzungen:

      • Indikationsstellung durch den Orthopäden
      • Schriftliche Vereinbarung

      Abrechnungsfrequenz:

      • Pro Gelenk 1-2x pro Quartal möglich
      • Abrechnung mit dem 1,8- bis 2,3-fachen GOÄ-Satz

      Durchschnittlicher Erlös: 35-60 € pro Gelenk


      3. Akupunktur (GOÄ-Ziffern 269, 269a)

      Leistungsbeschreibung:

      • GOÄ 269: Akupunktur mit Nadeln, Grundsitzung
      • GOÄ 269a: Akupunktur mit Nadeln, mindestens 20 Minuten

      Voraussetzungen:

      • Entsprechende Qualifikation des Arztes
      • Indikationsstellung (z.B. chronische Schmerzen)
      • Schriftliche Vereinbarung

      Abrechnungsfrequenz:

      • Behandlungsserie von 6-10 Sitzungen pro Quartal
      • Abrechnung mit dem 1,8- bis 2,3-fachen GOÄ-Satz

      Durchschnittlicher Erlös: 30-60 € pro Sitzung



      IGeL-Leistungen in der Allgemeinmedizin

      Als erste Anlaufstelle im Gesundheitssystem können Hausärzte ein breites Spektrum an zusätzlichen Vorsorgeleistungen anbieten.


      1. Erweitertes Gesundheits-Check-up (GOÄ-Ziffern 29, 3, 8)

      Leistungsbeschreibung: Umfassende Vorsorgeuntersuchung mit erweiterten Laboruntersuchungen und eingehender Beratung über den GKV-Check-up hinaus. Während die ärztliche Untersuchung und Beratung vom Arzt durchgeführt werden müssen, können vorbereitende Maßnahmen wie Blutentnahme, EKG-Ableitung und Basisuntersuchungen (Blutdruck, Gewicht, etc.) von einer qualifizierten MFA übernommen werden.

      Voraussetzungen:

      • Patientenwunsch nach erweiterter Vorsorge
      • Ausführliche Aufklärung über den Mehrwert
      • Schriftliche Vereinbarung

      Abrechnungsfrequenz:

      • 1x jährlich empfohlen
      • Abrechnung mit dem 1,8- bis 2,3-fachen GOÄ-Satz

      Durchschnittlicher Erlös: 80-150 €


      2. Reisemedizinische Beratung (GOÄ-Ziffer 34)

      Leistungsbeschreibung: Umfassende Beratung zu gesundheitlichen Risiken bei Auslandsreisen, Impfempfehlungen und Prophylaxemaßnahmen.

      Voraussetzungen:

      • Geplante Reise, insbesondere in tropische oder subtropische Gebiete
      • Schriftliche Vereinbarung

      Abrechnungsfrequenz:

      • Pro Reiseziel bzw. Reise einmalig
      • Abrechnung mit dem 2,3- bis 3,5-fachen GOÄ-Satz bei besonders zeitaufwändiger Beratung

      Durchschnittlicher Erlös: 50-90 €


      3. Laboruntersuchungen zur Stoffwechseloptimierung (GOÄ-Ziffern 3500ff)

      Leistungsbeschreibung: Erweiterte Labordiagnostik zur Bestimmung von Vitaminen, Spurenelementen und Stoffwechselmarkern, die nicht von der GKV übernommen werden.

      Voraussetzungen:

      • Indikationsstellung durch den Arzt oder Patientenwunsch
      • Ausführliche Aufklärung über den Nutzen
      • Schriftliche Vereinbarung

      Abrechnungsfrequenz:

      • In der Regel 1-2x jährlich
      • Abrechnung mit dem 1,15-fachen GOÄ-Satz

      Durchschnittlicher Erlös: 60-200 € je nach Umfang der Untersuchungen



      IGeL-Leistungen korrekt abrechnen

      Die korrekte Abrechnung von IGeL-Leistungen ist essenziell, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die Wirtschaftlichkeit der Praxis zu sichern.

      Grundprinzipien der IGeL-Abrechnung:

      1. Schriftliche Vereinbarung vor Leistungserbringung
        • Detaillierte Beschreibung der Leistung
        • Auflistung der voraussichtlichen Kosten nach GOÄ
        • Unterschrift des Patienten
        • Ein Exemplar für den Patienten, eines für die Akte
      2. Korrekte GOÄ-Anwendung
        • Auswahl der passenden GOÄ-Ziffern
        • Begründung bei Steigerungsfaktoren über dem 2,3-fachen Satz
        • Beachtung von Abrechnungsausschlüssen und -einschränkungen
      3. Transparente Rechnungsstellung
        • Zeitnahe Rechnungsstellung
        • Aufschlüsselung aller erbrachten Leistungen
        • Angabe der GOÄ-Ziffern und Steigerungsfaktoren
        • Zahlungsziel von in der Regel 4 Wochen
      4. Dokumentation in der Patientenakte
        • Medizinische Indikation bzw. Patientenwunsch
        • Durchgeführte Aufklärung
        • Schriftliche Vereinbarung
        • Ergebnisse und Befunde der IGeL-Leistung

      Häufige Abrechnungsfehler vermeiden:

      • Fehlende schriftliche Vereinbarung vor Leistungserbringung
      • Unzureichende Aufklärung über Kosten und Alternativen
      • Falsche Ziffernwahl oder ungerechtfertigte Steigerungssätze
      • Koppelung von GKV-Leistungen an IGeL-Leistungen
      • Fehlende Begründung bei höheren Steigerungssätzen

      Fazit

      IGeL-Leistungen stellen für Arztpraxen aller Fachrichtungen eine wichtige Ergänzung des Leistungsspektrums dar und können bei korrekter Implementierung einen bedeutenden Beitrag zu den Praxiseinnahmen leisten. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der sorgfältigen Auswahl passender Leistungen für das jeweilige Fachgebiet, einer transparenten Kommunikation mit den Patienten und einer korrekten Abrechnung nach GOÄ.

      Besonders wichtig ist die Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem medizinischen Nutzen für den Patienten. IGeL-Leistungen sollten stets einen erkennbaren Mehrwert bieten und nicht ausschließlich unter ökonomischen Gesichtspunkten ausgewählt werden.

      Mit einem gut durchdachten IGeL-Konzept können Ärzte nicht nur ihre wirtschaftliche Situation verbessern, sondern auch die Qualität ihrer Patientenversorgung durch ein erweitertes Leistungsangebot steigern – eine Win-win-Situation für beide Seiten.



      Quellen

      1. Bundesärztekammer (2023): GOÄ-Kommentare und Abrechnungsempfehlungen. Berlin.
      2. Flintrop, J., & Korzilius, H. (2022): IGeL-Leistungen in der ärztlichen Praxis – Eine Standortbestimmung. Deutsches Ärzteblatt, 119(8), A-346-351.
      3. Kassenärztliche Bundesvereinigung (2024): Richtlinien zum Umgang mit Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) in der vertragsärztlichen Versorgung. Berlin.
      4. Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) (2023): IGeL-Monitor – Bewertungen individueller Gesundheitsleistungen. https://www.igel-monitor.de/
      5. Verbraucherzentrale Bundesverband (2022): IGeL-Atlas: Individuelle Gesundheitsleistungen auf dem Prüfstand. Berlin.

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        Kursleitung Dr. Alexander Zuber

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        Dieser Onlinekurs wurde in Zusammenarbeit mit erfahrenen Ärzten in der Niederlassung, erstellt. Viele Mediziner starten unvorbereitet in die Praxis, deshalb werden nicht alle finanziellen und unternehmerischen Potenziale ausgeschöpft. Oftmals kommt es sogar zu Fehlkalkulationen. Das wollen wir ändern. Unser Ziel ist es, Ärztinnen und Ärzte schnell und kompakt für den Einstieg in den ambulanten Sektor vorzubereiten. Die digitale Lernplattform ermöglicht eine moderne Weiterbildung, unabhängig von Ort und Zeit.

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        Ich will mich auf jeden Fall niederlassen, aber bin mir unsicher was da auf mich wartet. Außerdem habe nicht so viel Zeit, um an einem teuren Seminar teilzunehmen.

        Dr. med. Nina Dürr
        Asistenzärztin im 5. Jahr

        Da meine Eltern keine Ärzte sind, war die kompakte Vorbereitung für die Praxis enorm hilfreich. So konnte ich bei der Übernahme von Beginn an gut verhandeln.

        Peter Müller
        Facharzt Orthopädie

        Obwohl ich schon seit einem Jahr in der Praxis bin, konnte ich erst mit Hilfe des Kurses den Zusammenhänge zwischen Abrechnung und Arztgehalt verstehen.

        Dr. med. Andreas Sailer
        Assistenzarzt in einer Praxis für Allgemeinmedizin

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        Dr. med. Alexander Müller
        Facharzt Dermatologie

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