Als selbstständiger Arzt wirst Du in der Regel als Freiberufler eingestuft. Das bedeutet, dass Du zwar von der Gewerbesteuer befreit bist, aber dennoch andere Abgaben leisten musst.
Zu den wichtigsten zählen:
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer (ggf. mit Vorsteuerabzug)
- Praxisbezogene Abgaben (z. B. Berufsgenossenschaft)
- Sozialversicherungsbeiträge (freiwillige Kranken- und Rentenversicherung)
- Lohnsteuer (für angestellte Mitarbeiter)
Die Einkommensteuer wird auf Deinen Jahresüberschuss erhoben, d. h. auf die Differenz zwischen Ihren Einnahmen und Ausgaben. Selbstständige Ärzte fallen in die regulären zu versteuernden Einkommensteuersätze:
Jahreseinkommen (zu versteuern) |
Steuersatz |
Beispiel Steuerlast |
bis 10.908 € |
0 % |
0 € |
10.909 € – 62.810 € |
14 – 42 % |
ca. 15.000 € (bei 50.000 € Einkommen) |
ab 62.810 € |
42 % |
ca. 25.000 € (bei 80.000 € Einkommen) |
ab 277.826 € |
45 % (Reichensteuer) |
ca. 110.000 € (bei 300.000 € Einkommen) |
Stolperfalle: Viele Praxisgründer vergessen, ausreichend Rücklagen für die Steuerzahlungen zu bilden, insbesondere im ersten Geschäftsjahr. Da die Einkommensteuer auf Basis des Gewinns des Vorjahres berechnet wird, solltest Du bereits ab dem ersten Monat Rücklagen in Höhe von 30–40 % des Gewinns bilden.
Die meisten medizinischen Leistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit. Dies gilt vor allem für Heilbehandlungen. Dennoch können einige umsatzsteuerpflichtige Leistungen auftreten, wie z. B.:
- Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
- Ästhetische Eingriffe ohne medizinische Indikation
- Beratungsleistungen (z. B. für Versicherungen oder Gutachten)
Regelsatz: 19 % (in Ausnahmefällen 7 % für bestimmte Gesundheitsgüter)
Stolperfalle: Wenn Sie umsatzsteuerpflichtige und umsatzsteuerfreie Leistungen kombinieren, können Fehler bei der Deklaration hohe Nachzahlungen zur Folge haben. Eine genaue Buchführung und regelmäßige Absprache mit einem Steuerberater sind hier entscheidend.
Als selbstständiger Arzt sind Sie nicht sozialversicherungspflichtig. Sie müssen sich jedoch eigenständig um Ihre Kranken- und Rentenversicherung kümmern:
Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung (PKV): Monatsbeiträge liegen je nach Alter und Leistungen zwischen 400 und 800 €.
- Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Beiträge orientieren sich am Einkommen (14,6 % + Zusatzbeitrag von ca. 1,5-2,5 %).
Rentenversicherung
- Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung sind für Ärzte freiwillig, sofern Sie nicht bereits in der Ärztekammer organisiert sind (Pflichtbeiträge variieren je nach Kammer).
- Alternativ: Private Rentenversicherungen oder Investments in ETFs, Immobilien oder Fonds.
Als Praxisgründer sollten Sie die steuerlichen Herausforderungen nicht unterschätzen. Mit diesen Tipps gelingt die Steueroptimierung:
- Rücklagenbildung: Planen Sie 30–40 % Ihres Gewinns als Rücklage für Einkommensteuer und weitere Abgaben.
- Abschreibungen nutzen: Investitionen in Praxisinventar (z. B. Geräte oder Möbel) können über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
- Professionelle Beratung: Ein Steuerberater, der auf Ärzte spezialisiert ist, hilft Ihnen, typische Stolperfallen zu vermeiden.
- Rechtsform wählen: Die Wahl der Rechtsform (z. B. Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, MVZ) beeinflusst Steuern und Haftung erheblich.
- Digitalisierung der Buchhaltung: Nutzen Sie Buchhaltungssoftware, die speziell für Arztpraxen entwickelt wurde.
Der Weg in die Selbstständigkeit als Arzt bietet enorme Chancen, aber auch steuerliche Herausforderungen. Mit einem klaren Überblick über die anfallenden Steuern und Abgaben sowie einer guten Planung vermeiden Sie Stolperfallen und sichern den langfristigen Erfolg Ihrer Praxis. Denken Sie daran: Unternehmertum bedeutet Verantwortung. Steuerliche Kompetenz ist ein zentraler Baustein, um als Praxisgründer wirtschaftlich erfolgreich zu sein und gleichzeitig Ihre Patienten optimal zu betreuen.