Steuern für Ärzte

Steuern in der Niederlassung Was du wissen solltest

⏰ Lesedauer: 15 Minuten

📆 Aktualisiert: März 2025

🩺 Steuern und Abgaben für Ärzte

Als junger Arzt oder junge Ärztin stehst du vor einer spannenden beruflichen Veränderung: der Niederlassung in eigener Praxis. Während du dich auf die medizinischen Aspekte deiner Selbstständigkeit vorbereitest, solltest du auch die steuerlichen Implikationen nicht unterschätzen. Eine fundierte Steuerplanung kann dir jährlich tausende Euro sparen – Geld, das du für deine Praxis, deine Altersvorsorge oder private Zwecke nutzen kannst.




Grundlagen der Besteuerung für niedergelassene Ärzte

Als niedergelassener Arzt ändert sich dein Steuerstatus grundlegend. Du wirst vom Arbeitnehmer zum Selbstständigen und generierst in der Regel Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gemäß § 18 Einkommensteuergesetz (EStG). Dies hat weitreichende Folgen:

  • Du musst selbst für deine Steuerabführung sorgen
  • Du unterliegst der Pflicht zur jährlichen Steuererklärung
  • Vorauszahlungen zur Einkommensteuer werden quartalsweise fällig
  • Du musst eine Gewerbesteuererklärung abgeben, wenn du nicht-ärztliche Leistungen anbietest, die den Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit überschreiten

Wichtig: Als Freiberufler bist du grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit, solange du ausschließlich heilberufliche Tätigkeiten ausübst. Der Verkauf von Handelswaren (z.B. kosmetische Produkte) kann jedoch zur Gewerbesteuerpflicht führen.

Die Einkommensteuer wird progressiv erhoben, wobei der Spitzensteuersatz von 42% ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro (Stand 2023) greift. Der Solidaritätszuschlag entfällt mittlerweile für die meisten Steuerzahler, kann aber bei hohem Einkommen noch relevant sein.

Berücksichtige bei deiner Planung, dass du als Selbstständiger den folgenden steuerlichen Pflichten nachkommen musst:

Steuerart Fälligkeit Typische Belastung für Ärzte
Einkommensteuer Quartalsweise Vorauszahlung 30-45% des Gewinns
Umsatzsteuer Monatlich/Quartalsweise/Jährlich Meist 0% (Befreiung nach §4 Nr. 14 UStG)
KV & PV Monatlich Ca. 700-900 € pro Monat
Ärztekammer Jährlich Ca. 600-1.200 € pro Jahr
Ärzteversorgung Monatlich/Quartalsweise 12-18% des Einkommens

Checkliste Praxisübernahme (kostenfreier Download)

    ✔️ 100% kostenlos & unverbindlich
    ✔️ DSG-VO-konform
    ✔️ Exklusive Praxistipps per E-Mail



    Ärztekammerbeitrag in der Steuererklärung

    Als approbierter Arzt bist du Pflichtmitglied in der für deinen Praxissitz zuständigen Ärztekammer. Die Höhe des Kammerbeitrags variiert je nach Bundesland und wird meist einkommensabhängig berechnet. Einige Beispiele (Stand 2023):

    • Ärztekammer Nordrhein: Grundbeitrag 127 € plus einkommensabhängiger Anteil (max. 842 €)
    • Ärztekammer Bayern: 124-740 € je nach Einkommen
    • Ärztekammer Niedersachsen: 50-845 € je nach Einkommen

    Steuerliche Behandlung:
    Der Ärztekammerbeitrag ist als Sonderausgabe in der Steuererklärung absetzbar. Die korrekte Eintragung erfolgt in der Anlage Sonderausgaben unter "Beiträge zu Berufsverbänden".

    Tipp: Vergiss nicht, auch Zusatzbeiträge für spezielle Versorgungswerke der Kammer in der Steuererklärung anzugeben. Diese können ebenfalls als Sonderausgaben abzugsfähig sein.

    Bei einem Grenzsteuersatz von 42% bedeutet ein Kammerbeitrag von 700 € eine tatsächliche Steuerersparnis von 294 €, sodass deine effektive Belastung nur 406 € beträgt.

    Ärzteversorgung steuerlich optimiert

    Als niedergelassener Arzt bist du von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit und stattdessen Mitglied im ärztlichen Versorgungswerk (Ärzteversorgung) deines Bundeslandes. Die Beiträge hierzu können steuerlich geltend gemacht werden – allerdings mit wichtigen Besonderheiten:


    Steuerliche Behandlung der Pflichtbeiträge

    Die Beiträge zur berufsständischen Versorgung sind als Altersvorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand deiner Einkommensteuererklärung anzugeben.

    Seit dem Jahr 2023 sind 96% der gezahlten Pflichtbeiträge steuerlich absetzbar. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2%, sodass ab 2025 Beiträge zu 100% steuerlich wirksam sein werden.

    Konkrete Zahlen:

    • Maximaler Pflichtbeitrag zur Ärzteversorgung (2023): ca. 24.800 € jährlich
    • Davon steuerlich absetzbar (2023, 96%): ca. 23.800 €
    • Potenzielle Steuerersparnis bei 42% Grenzsteuersatz: ca. 10.000 €

    Wichtig: Die Höchstbeträge gelten gesamtheitlich für alle Altersvorsorgeaufwendungen (inkl. eventueller Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Rürup-Rente etc.).


    Zusätzliche steueroptimierte Altersvorsorge

    Als Selbstständiger solltest du frühzeitig über ergänzende Altersvorsorge nachdenken. Neben der Ärzteversorgung bieten sich folgende steuerlich geförderte Modelle an:

    1. Rürup-Rente (Basisrente):
      • Steuerlich absetzbar im gleichen Umfang wie die Beiträge zur Ärzteversorgung
      • Sinnvoll, wenn die Höchstbeiträge zur Ärzteversorgung nicht ausgeschöpft sind
      • Auszahlungen im Alter sind zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung)
    2. Betriebliche Altersvorsorge für angestellte Ärzte in der Praxis:
      • Für dich als Praxisinhaber über eine Unterstützungskasse möglich
      • Beitragszahlungen als Betriebsausgaben absetzbar
      • Steuer- und sozialversicherungsfreie Einzahlungen bis zu 4% der BBG (3.504 € in 2023)
      • Zusätzlich 4.248 € steuerfrei (aber sozialversicherungspflichtig) möglich
    3. Private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht:
      • Keine steuerliche Förderung in der Ansparphase
      • Bei Abschluss vor 2005 und Laufzeit > 12 Jahre: Erträge bei Kapitalauszahlung steuerfrei
      • Bei neueren Verträgen: Ertragsanteilsbesteuerung bei Rentenbezug oder Abgeltungssteuer bei Kapitalauszahlung


    Allgemeine Steuertipps für Ärzte

    Als Arzt hast du zahlreiche Möglichkeiten, deine Steuerlast legal zu optimieren. Hier die wichtigsten Ansatzpunkte:


    1. Optimierung der Praxisausgaben

    Folgende berufsspezifische Ausgaben sind als Betriebsausgaben absetzbar:

    • Fortbildungskosten: Seminare, Kongresse, Fachliteratur (vollständig absetzbar)
    • Praxiseinrichtung: Über Abschreibung steuerlich wirksam (i.d.R. 3-13 Jahre)
    • Arbeitsmittel bis 800 € netto: Sofort vollständig absetzbar (Sofortabschreibung)
    • Dienstwagen: Anteilige berufliche Nutzung oder pauschale 1%-Regelung
    • Praxisversicherungen: Berufshaftpflicht, Praxisausfall etc. (vollständig absetzbar)
    • Mitgliedschaften: Fachgesellschaften, ärztliche Verbände (vollständig absetzbar)

    Beispiel Fortbildung:
    Ein 3-tägiger Fachkongress in Berlin mit Kosten von 2.500 € reduziert bei einem Grenzsteuersatz von 42% deine Steuerlast um 1.050 €, sodass der Kongress effektiv nur 1.450 € kostet.


    2. Optimale Rechtsform wählen

    Die Wahl der richtigen Rechtsform kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben:

    • Einzelpraxis: Einfachste Form, Besteuerung mit persönlichem Einkommensteuersatz
    • Berufsausübungsgemeinschaft (BAG): Gewinnverteilung nach Gesellschaftsvertrag, jeder Partner versteuert seinen Anteil
    • Praxis-GmbH: Körperschaftsteuer (15%) plus Gewerbesteuer (ca. 15% je nach Hebesatz); Gewinnausschüttungen unterliegen der Abgeltungssteuer (25%)

    Faustregel: Die GmbH lohnt sich steuerlich meist erst ab einem Gewinn von ca. 100.000 € pro Jahr, der nicht vollständig entnommen werden muss.


    3. Familienangehörige einbinden

    Die Beschäftigung von Familienmitgliedern kann steuerliche Vorteile bieten:

    • Ehepartner als Angestellte/r: Nutzt den Grundfreibetrag und niedrigere Steuerprogression
    • Minijobs für Kinder: Bis zu 520 € monatlich sozialversicherungsfrei
    • Mietverträge: Wenn Praxisräume vom Ehepartner angemietet werden

    Wichtig: Diese Verträge müssen einem Fremdvergleich standhalten und tatsächlich durchgeführt werden!


    4. Investitionsabzugsbetrag nutzen

    Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ermöglicht eine vorgezogene Gewinnminderung:

    • Bis zu 50% der geplanten Anschaffungskosten können vorab steuermindernd geltend gemacht werden
    • Höchstbetrag: 200.000 € pro Betrieb
    • Anschaffung muss innerhalb von drei Jahren erfolgen
    • Nur für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter

    Beispiel: Du planst für das nächste Jahr die Anschaffung eines Ultraschallgeräts für 60.000 €. Mit dem IAB kannst du bereits im laufenden Jahr 30.000 € gewinnmindernd ansetzen und so bei einem Grenzsteuersatz von 42% deine Steuerlast um 12.600 € senken.



    Spezielle Steuertipps für Praxisneugründer


    1. Gründungskosten optimal absetzen

    Bei der Praxisneugründung fallen erhebliche Kosten an, deren steuerliche Behandlung du optimieren kannst:

    • Beratungskosten: Steuerberatung, rechtliche Beratung – sofort abzugsfähig
    • Notar- und Registergebühren: Sofort abzugsfähig
    • Umbaukosten für Praxisräume: Bei Miete sofort oder über 5-15 Jahre absetzbar
    • Praxiskauf: Aufteilen des Kaufpreises auf materielles Anlagevermögen (abschreibbar) und immateriellen Praxiswert (über 3-10 Jahre abschreibbar)

    Tipp: Die Aufteilung des Kaufpreises sollte möglichst viel auf abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter mit kurzer Nutzungsdauer entfallen.


    2. Übergangsregelungen bei Praxisübernahme nutzen

    Bei der Übernahme einer bestehenden Praxis gibt es wichtige steuerliche Übergangsregelungen:

    • Nachabschreibung der übernommenen Wirtschaftsgüter möglich
    • Degressive AfA: Für bestimmte Anschaffungen zwischen 2020 und 2022 anwendbar
    • § 7g EStG: Sonderabschreibung von 20% zusätzlich zur linearen AfA möglich

    Beispiel: Übernimmst du medizinische Geräte im Wert von 100.000 €, kannst du im ersten Jahr neben der regulären Abschreibung (z.B. 10% = 10.000 €) eine Sonderabschreibung von 20% (20.000 €) vornehmen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42% spart das im ersten Jahr 12.600 € Steuern.


    3. Verluste in der Anfangsphase steuerlich nutzen

    Typischerweise erwirtschaften neue Praxen in den ersten Jahren Verluste, die du steuerlich optimal nutzen solltest:

    • Verlustrücktrag: Bis zu 10 Mio. € (Stand 2023, befristet) können auf das Vorjahr zurückgetragen werden
    • Verlustvortrag: Unbegrenzt in die Zukunft möglich
    • Einkommensteuervorauszahlungen: Bei erwarteten Anfangsverlusten kann eine Herabsetzung beantragt werden

    Wichtig: Dokumentiere von Beginn an deine Gewinnerzielungsabsicht, um steuerliche Probleme zu vermeiden.


    4. Umsatzsteuerliche Besonderheiten beachten

    Als Arzt bist du mit deinen heilberuflichen Leistungen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 14 UStG). Beachte jedoch:

    • Vorsteuerabzug: Nur für umsatzsteuerpflichtige Leistungen möglich
    • Kleinunternehmerregelung: Kann bei geringen steuerpflichtigen Umsätzen sinnvoll sein
    • Option zur Regelbesteuerung: In Ausnahmefällen bei hohen Investitionen prüfen

    Beispiel: Bietest du neben deiner ärztlichen Tätigkeit auch kosmetische Behandlungen an, musst du für diese Umsatzsteuer abführen, kannst aber im Gegenzug die Vorsteuer auf entsprechende Anschaffungen geltend machen.

    Fazit: Der steueroptimierte Praxisstart

    Die steuerliche Gestaltung deiner Praxis sollte von Anfang an Teil deiner Gründungsstrategie sein. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

    1. Frühzeitige Steuerplanung: Idealerweise bereits 1-2 Jahre vor Praxisübernahme/-gründung beginnen
    2. Professionelle Beratung: Ein auf Ärzte spezialisierter Steuerberater kostet zwar Geld, spart aber oft ein Vielfaches an Steuern
    3. Dokumentation: Führe von Beginn an eine ordnungsgemäße Buchführung und sammle alle relevanten Belege
    4. Steuerkalender: Behalte wichtige Fristen für Vorauszahlungen und Steuererklärungen im Blick
    5. Regelmäßige Überprüfung: Passe deine Steuerstategie jährlich an veränderte Gegebenheiten an

    Mit einer durchdachten Steuerstrategie kannst du deine effektive Steuerbelastung deutlich reduzieren – oft um mehrere tausend Euro pro Jahr. Dieses Geld kannst du in deine Praxis reinvestieren, für die Altersvorsorge nutzen oder für private Zwecke verwenden.

    Denke daran: Steueroptimierung ist legal und sinnvoll. Vermeide jedoch aggressive Steuergestaltungen, die das Risiko einer späteren Steuernachzahlung bergen.


    Quellen

    1. Bundesärztekammer: "Beitragsordnungen der Landesärztekammern 2023", www.bundesaerztekammer.de
    2. Deutsche Ärzteversicherung: "Steuerliche Förderung der Altersvorsorge für Ärzte 2023", www.aerzteversicherung.de
    3. Bundesministerium der Finanzen: "Einkommensteuerrichtlinien 2023 mit Besonderheiten für Freiberufler", www.bundesfinanzministerium.de
    4. Deutsches Ärzteblatt: "Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für niedergelassene Ärzte", Ausgabe 03/2023, S. 112-118.
    5. Steuerberaterkammer: "Leitfaden zur Besteuerung von Heilberuflern 2023", www.steuerberaterkammer.de

    Zielgruppe

    Für wen ist dieser Kurs?

    Assistenzärzte

    Investiere in Deine Zukunft und bereite Dich auf die Praxis vor. So umgehst Du etwaige Stolperfallen, die auf dem Weg warten.

    Fachärzte

    Neben fachlichen Themen sind Dir kaufmännische Rahmenbedingungen wichtig? Steigere Deine Finanzen durch einen Wissensvorsprung.

    Medizinstudierende

    Du willst langfristig von Deiner Bildung profitieren. Dann bereite Dich schon heute darauf vor, 100% digital und on-demand.

    Praxisinhaber

    Frische Dein Wissen und Deine digitale Kompetenz auf! Profitiere unmittelbar von einem Update in Betriebswirtschaft.


    Digitales Lernen, jederzeit und überall.

    Praxisstart-Onlinekurs

    Warum sollte ich mich anmelden?

    Du willst Dich niederlassen, aber hast keine Zeit für eine gründliche Vorbereitung? Im Onlinekurs "Praxisstart" erfährst Du was ein Arzt als Unternehmer braucht. In kleinen Lerneinheiten lernst Du die wichtigsten Bausteine, um Deinen Start im ambulanten Sektor zu vereinfachen. Egal, ob Du eine Praxis übernehmen, gründen oder als Angestellter in der Niederlassung anfangen willst.

    Kostenfrei testen!

    Melde dich jetzt für das kostenlose Probemodul des Onlinekurses Praxisstart an und entdecke, wie du deine eigene Arztpraxis erfolgreich gründest.

      ✔️ 100% kostenlos & unverbindlich
      ✔️ Direkter Zugang zum Probemodul
      ✔️ Exklusive Praxistipps per E-Mail

      Kursleitung Dr. Alexander Zuber

      Lerne die Kursleitung kennen

      Dr. Alexander Zuber, Betriebswirt und Kursleiter bei Praxisstart, bringt Erfahrung in der Begleitung von Praxisgründungen, -übernahmen und dem laufenden Betrieb mit. Er versteht es, die Herausforderungen und organisatorischen Aspekte dieses Bereichs verständlich und praxisnah zu vermitteln.

      Seine Expertise liegt in den unternehmerischen Aspekten, die eine Arztpraxis heutzutage benötigt, um langfristig erfolgreich zu sein. Er unterstützt bei der strategischen Ausrichtung, Finanzplanung und dem effizienten Praxismanagement, um eine stabile und nachhaltige Praxisführung zu gewährleisten.

      Dieser Onlinekurs wurde in Zusammenarbeit mit erfahrenen Ärzten in der Niederlassung, erstellt. Viele Mediziner starten unvorbereitet in die Praxis, deshalb werden nicht alle finanziellen und unternehmerischen Potenziale ausgeschöpft. Oftmals kommt es sogar zu Fehlkalkulationen. Das wollen wir ändern. Unser Ziel ist es, Ärztinnen und Ärzte schnell und kompakt für den Einstieg in den ambulanten Sektor vorzubereiten. Die digitale Lernplattform ermöglicht eine moderne Weiterbildung, unabhängig von Ort und Zeit.

      Das sagen unsere Teilnehmer

      Ich will mich auf jeden Fall niederlassen, aber bin mir unsicher was da auf mich wartet. Außerdem habe nicht so viel Zeit, um an einem teuren Seminar teilzunehmen.

      Dr. med. Nina Dürr
      Asistenzärztin im 5. Jahr

      Da meine Eltern keine Ärzte sind, war die kompakte Vorbereitung für die Praxis enorm hilfreich. So konnte ich bei der Übernahme von Beginn an gut verhandeln.

      Peter Müller
      Facharzt Orthopädie

      Obwohl ich schon seit einem Jahr in der Praxis bin, konnte ich erst mit Hilfe des Kurses den Zusammenhänge zwischen Abrechnung und Arztgehalt verstehen.

      Dr. med. Andreas Sailer
      Assistenzarzt in einer Praxis für Allgemeinmedizin

      Viele Praxisärzte wissen nicht wie sie finanziell mehr Netto vom Brutto herausholen können. Das vermittelt der Kurs sehr gut.

      Dr. med. Alexander Müller
      Facharzt Dermatologie

      Schließe Dich über 500 Ärzten an!

      Überzeuge dich selbst von den Erfahrungen unserer Teilnehmer…
      Jetzt anmelden!

      Ich konnte in meiner Famulatur die Organisation einer Hausarztpraxis kennenlernen. Im Kurs konnte ich dann spannende Einblicke in das systematische Praxismanagement gewinnen.

      Manuela Lemke
      Medizinstudentin

      Kontakt

      Kursleitung Dr. Alexander Zuber

      Du möchtest mich für ein Seminar oder als Speaker auf deiner Konferenz buchen?
      Dann schreibe mir gerne eine E-Mail an kontakt@in-die-praxis.de

      Kennst du jemanden, der von diesem Kurs profitieren könnte?
      Gutscheincodes sind erhältlich unter kontakt@in-die-praxis.de.