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📆 Aktualisiert: März 2025
Als junger Arzt oder junge Ärztin stehst du vor einer spannenden beruflichen Veränderung: der Niederlassung in eigener Praxis. Während du dich auf die medizinischen Aspekte deiner Selbstständigkeit vorbereitest, solltest du auch die steuerlichen Implikationen nicht unterschätzen. Eine fundierte Steuerplanung kann dir jährlich tausende Euro sparen – Geld, das du für deine Praxis, deine Altersvorsorge oder private Zwecke nutzen kannst.
Als niedergelassener Arzt ändert sich dein Steuerstatus grundlegend. Du wirst vom Arbeitnehmer zum Selbstständigen und generierst in der Regel Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gemäß § 18 Einkommensteuergesetz (EStG). Dies hat weitreichende Folgen:
Wichtig: Als Freiberufler bist du grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit, solange du ausschließlich heilberufliche Tätigkeiten ausübst. Der Verkauf von Handelswaren (z.B. kosmetische Produkte) kann jedoch zur Gewerbesteuerpflicht führen.
Die Einkommensteuer wird progressiv erhoben, wobei der Spitzensteuersatz von 42% ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro (Stand 2023) greift. Der Solidaritätszuschlag entfällt mittlerweile für die meisten Steuerzahler, kann aber bei hohem Einkommen noch relevant sein.
Berücksichtige bei deiner Planung, dass du als Selbstständiger den folgenden steuerlichen Pflichten nachkommen musst:
Steuerart | Fälligkeit | Typische Belastung für Ärzte |
---|---|---|
Einkommensteuer | Quartalsweise Vorauszahlung | 30-45% des Gewinns |
Umsatzsteuer | Monatlich/Quartalsweise/Jährlich | Meist 0% (Befreiung nach §4 Nr. 14 UStG) |
KV & PV | Monatlich | Ca. 700-900 € pro Monat |
Ärztekammer | Jährlich | Ca. 600-1.200 € pro Jahr |
Ärzteversorgung | Monatlich/Quartalsweise | 12-18% des Einkommens |
Als approbierter Arzt bist du Pflichtmitglied in der für deinen Praxissitz zuständigen Ärztekammer. Die Höhe des Kammerbeitrags variiert je nach Bundesland und wird meist einkommensabhängig berechnet. Einige Beispiele (Stand 2023):
Steuerliche Behandlung:
Der Ärztekammerbeitrag ist als Sonderausgabe in der Steuererklärung absetzbar. Die korrekte Eintragung erfolgt in der Anlage Sonderausgaben unter "Beiträge zu Berufsverbänden".
Tipp: Vergiss nicht, auch Zusatzbeiträge für spezielle Versorgungswerke der Kammer in der Steuererklärung anzugeben. Diese können ebenfalls als Sonderausgaben abzugsfähig sein.
Bei einem Grenzsteuersatz von 42% bedeutet ein Kammerbeitrag von 700 € eine tatsächliche Steuerersparnis von 294 €, sodass deine effektive Belastung nur 406 € beträgt.
Als niedergelassener Arzt bist du von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit und stattdessen Mitglied im ärztlichen Versorgungswerk (Ärzteversorgung) deines Bundeslandes. Die Beiträge hierzu können steuerlich geltend gemacht werden – allerdings mit wichtigen Besonderheiten:
Die Beiträge zur berufsständischen Versorgung sind als Altersvorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand deiner Einkommensteuererklärung anzugeben.
Seit dem Jahr 2023 sind 96% der gezahlten Pflichtbeiträge steuerlich absetzbar. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2%, sodass ab 2025 Beiträge zu 100% steuerlich wirksam sein werden.
Konkrete Zahlen:
Wichtig: Die Höchstbeträge gelten gesamtheitlich für alle Altersvorsorgeaufwendungen (inkl. eventueller Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Rürup-Rente etc.).
Als Selbstständiger solltest du frühzeitig über ergänzende Altersvorsorge nachdenken. Neben der Ärzteversorgung bieten sich folgende steuerlich geförderte Modelle an:
Als Arzt hast du zahlreiche Möglichkeiten, deine Steuerlast legal zu optimieren. Hier die wichtigsten Ansatzpunkte:
Folgende berufsspezifische Ausgaben sind als Betriebsausgaben absetzbar:
Beispiel Fortbildung:
Ein 3-tägiger Fachkongress in Berlin mit Kosten von 2.500 € reduziert bei einem Grenzsteuersatz von 42% deine Steuerlast um 1.050 €, sodass der Kongress effektiv nur 1.450 € kostet.
Die Wahl der richtigen Rechtsform kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben:
Faustregel: Die GmbH lohnt sich steuerlich meist erst ab einem Gewinn von ca. 100.000 € pro Jahr, der nicht vollständig entnommen werden muss.
Die Beschäftigung von Familienmitgliedern kann steuerliche Vorteile bieten:
Wichtig: Diese Verträge müssen einem Fremdvergleich standhalten und tatsächlich durchgeführt werden!
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ermöglicht eine vorgezogene Gewinnminderung:
Beispiel: Du planst für das nächste Jahr die Anschaffung eines Ultraschallgeräts für 60.000 €. Mit dem IAB kannst du bereits im laufenden Jahr 30.000 € gewinnmindernd ansetzen und so bei einem Grenzsteuersatz von 42% deine Steuerlast um 12.600 € senken.
Bei der Praxisneugründung fallen erhebliche Kosten an, deren steuerliche Behandlung du optimieren kannst:
Tipp: Die Aufteilung des Kaufpreises sollte möglichst viel auf abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter mit kurzer Nutzungsdauer entfallen.
Bei der Übernahme einer bestehenden Praxis gibt es wichtige steuerliche Übergangsregelungen:
Beispiel: Übernimmst du medizinische Geräte im Wert von 100.000 €, kannst du im ersten Jahr neben der regulären Abschreibung (z.B. 10% = 10.000 €) eine Sonderabschreibung von 20% (20.000 €) vornehmen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42% spart das im ersten Jahr 12.600 € Steuern.
Typischerweise erwirtschaften neue Praxen in den ersten Jahren Verluste, die du steuerlich optimal nutzen solltest:
Wichtig: Dokumentiere von Beginn an deine Gewinnerzielungsabsicht, um steuerliche Probleme zu vermeiden.
Als Arzt bist du mit deinen heilberuflichen Leistungen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 14 UStG). Beachte jedoch:
Beispiel: Bietest du neben deiner ärztlichen Tätigkeit auch kosmetische Behandlungen an, musst du für diese Umsatzsteuer abführen, kannst aber im Gegenzug die Vorsteuer auf entsprechende Anschaffungen geltend machen.
Die steuerliche Gestaltung deiner Praxis sollte von Anfang an Teil deiner Gründungsstrategie sein. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Mit einer durchdachten Steuerstrategie kannst du deine effektive Steuerbelastung deutlich reduzieren – oft um mehrere tausend Euro pro Jahr. Dieses Geld kannst du in deine Praxis reinvestieren, für die Altersvorsorge nutzen oder für private Zwecke verwenden.
Denke daran: Steueroptimierung ist legal und sinnvoll. Vermeide jedoch aggressive Steuergestaltungen, die das Risiko einer späteren Steuernachzahlung bergen.
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